FAQ
FAQ
Wie alt muss mein Kind sein, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können?
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu unseren Konzerten nicht gestattet, auch nicht mit eigenem Ticket. Ausgeschlossen davon sind Kinderveranstaltungen.
Kindern ab 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigte/n und mit entsprechendem Gehörschutz gestattet. Eltern haften für ihre Kinder. Es wird pro Kind ein eigenes Ticket benötigt.
Wir empfehlen den Eintritt mit Kindern ausdrücklich nur zu inhaltlich kindgerechten Veranstaltungen.
Für Kinder ab 14 Jahren folgen Sie bitte unseren Jugendschutzbestimmungen.
Jugendschutz/Erklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht – PDF Download
Ich möchte gern auf der Bühne einen Heiratsantrag machen bzw. zum Geburtstag gratulieren. Ist das möglich?
Es erreichen uns täglich eine Vielzahl an individuellen Überraschungsanfragen. Um hier niemanden zu benachteiligen oder zu bevorzugen, können wir Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen.
Was heißt eigentlich PK?
PK ist die Abkürzung für Preiskategorie.
Welche Angebote gibt es für Menschen mit Handicaps?
Wir möchten jedem Musikliebhaber die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ermöglichen und geben uns größte Mühe, auch Menschen mit einem Handicap den Aufenthalt so entspannt wie möglich zu gestalten.
Grundsätzlich gilt bei allen unseren Veranstaltungen, dass Rollstuhlfahrer und Gäste mit einem B in ihrem Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson kostenlos mitbringen können. Diese Begleitperson benötigt kein eigenes Ticket, sondern erhält bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Merkzeichen vor Ort Zutritt.
Achtung: Da ggfls. individuelle Regelungen je Veranstaltungsstätte gelten, wenden Sie sich hierfür gerne per E-Mail oder telefonisch an uns.
Was darf ich zu einem Konzert mitnehmen? Sind Taschen und Rucksäcke erlaubt?
Taschen, Regenschirme und Rucksäcke sowie Helme und Behältnisse aller Art sind grundsätzlich verboten. Die Zuschauer werden ausdrücklich gebeten, auf deren Mitbringen zu verzichten und sich ausschließlich auf wirklich notwendige Utensilien wie Handy, Schlüsselbund und Portemonnaie sowie Medikamente oder Kosmetika (keine Deo-, Parfum- oder Haarsprays) in Gürteltaschen oder Handtaschen bis zu einer maximalen Größe von DIN A4 zu beschränken. Besucher werden Bodychecks unterzogen.
Bei Stadien- und Arenashows sowie Festivals können abweichende Regelungen gelten. Bitte beachten Sie hierfür die Infos auf unserer website.
Bild- und Tonaufzeichnungen vom Konzert durch Besucher
In der Veranstaltungsstätte sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie bspw. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt.
Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zur Veranstaltungsstätte verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Veranstaltungsstätte ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten.
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
Eine Foto- und/oder Presse Akkreditierung ist Journalisten mit offizieller Beauftragung eines hiesigen Mediums vorbehalten. Anfragen können an info@prime-entertainment.de gestellt werden. In der Regel müssen die Akkreditierungsanfragen zunächst vom Tourveranstalter oder Management freigegeben werden, was erst kurzfristig zum Veranstaltungstermin erfolgen kann.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Besucher im Zusammenhang mit Covid-19
Die aktuelle CoronaSchVO NRW entnehmen Sie bitte der website https://www.land.nrw/corona
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens der Pandemie bitten wir um Verständnis, dass kurzfristige Änderungen der Maßnahmen vor Ort möglich sind und unserer website entnommen werden müssen.
Die Veranstaltung wurde verlegt/abgesagt. Was muss ich beachten?
Wurde die Veranstaltung verlegt, so behalten die Tickets in der Regel die Gültigkeit für den Nachholtermin. Bei zeitlicher Verlegung haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihre Tickets zurückzugeben. Bitte wenden Sie sich dafür an die Vorverkaufsstelle, bei der Sie Ihre Tickets erworben haben. Bitte beachten Sie hierbei: eine Erstattung des Ticketpreises kann nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens binnen einer vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
Bei einer örtlichen Verlegung (Location Wechsel) innerhalb einer Stadt, ist die Verlegung zumutbar und die Tickets können nicht zurückgegeben werden.
Bei einer Absage haben Sie die Möglichkeit Ihre Tickets an der Vorverkaufsstelle zurückzugeben, bei der Sie Ihre Tickets erworben haben.
Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt auf unserer website sowie unseren Social Media Kanälen zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
Umtausch/Rückgabe/Weiterverkauf Tickets
Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung möglich (siehe 1. Absatz). Ticketbestellungen unterliegen dem Fernabsatzgesetz. Somit sind die Bestellungen vom zweiwöchigen Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. § 649 BGB ist ausgeschlossen.
Wenn es sich um nicht personalisierte Tickets handelt und Sie am Veranstaltungstermin nicht teilnehmen können, ist ein privater, nicht kommerzieller Weiterverkauf möglich, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe vorliegt.
Unzulässige Weitergabe: Wir verkaufen den Besuchern Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein der prime entertainment GmbH und unseren autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Kunden dürfen insbesondere nicht:
-Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten (z.B. auf Ebay) oder verkaufen
-Tickets nicht bei Zweitmarktplattformen wie Viagogo, StubHub, Ticketbande etc. zum Kauf anbieten oder verkaufen
-Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anbieten oder weitergeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 25% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist
-Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler veräußern oder weitergeben
-Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der prime entertainment GmbH kommerziell oder gewerblich nutzen oder nutzen lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Konsequenzen einer unzulässigen Weitergabe: Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie anderer Zutrittsberechtigungen berechtigt.
Voraussetzung der zulässigen Weitergabe:
Der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und der prime entertainment GmbH einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.