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Gutscheinauszahlung

Liebe Musikfans,

das Gutscheingesetz der Bundesregierung (Art. 240 § 5 EGBGB), welches der Stärkung der Kulturbranche dienen sollte, ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Sofern die Gutscheine bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst wurden, ist eine Auszahlung des Gutscheinwertes seit dem 01.01.2022 möglich.

So können Sie Ihre Gutscheinauszahlung beantragen:

Das Online-Rückabwicklungsformular für die EVENTIM/KÖLNTICKET Kund:innen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption/.

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Die TICKETMASTER Kund:innen können die Rückabwicklung unter folgendem Link vornehmen: https://gutscheinauszahlung.ticketmaster.de

Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Erstattung aufgrund der Vielzahl der Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine zügige Abwicklung.